Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VOLTA GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VOLTA GmbH, Würdinger Straße 27a, 94060 Pocking (nachfolgend "wir" oder "VOLTA GmbH") und unseren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Vertrags mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung unserer Produkte und Dienstleistungen auf unserer Website oder in Katalogen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
  2. Der Kunde kann per Telefon, E-Mail oder schriftlich ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss abgeben. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Angebot innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen, indem wir eine Auftragsbestätigung versenden oder die Ware ausliefern.
  3. Für Verbraucher gilt: Ein Vertrag kommt mit unserer ausdrücklichen Annahme durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
  4. Bei Unternehmern behalten wir uns vor, die Annahme durch gesonderte Auftragsbestätigung zu erklären.

 

§ 3 Preise

  1. Verbraucherpreise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Unternehmerpreise netto zzgl. MwSt.
  2. Versand- und Montagekosten werden gesondert berechnet und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
  3. Pauschalpreise decken alle vereinbarten Leistungen ab (Reisekosten, Lohnkosten, Fernauslöse, Übernachtung, Fahrzeugkosten). Ohne Pauschalpreis gelten folgende Regelsätze, sofern kein individuelles Angebot vorliegt:
  • Stundenlohn: 68,00 € pro Stunde und Mann
  • Zuschläge: 25% (1.–2. Überstunde), 40% (ab 3. Überstunde), 50% (20:00–06:00 Uhr, samstags), 100% (Sonn-/Feiertage), 150% (20:00–06:00 Uhr an Wochenenden/Feiertagen)
  • Weitere Kosten: Fernauslöse (30,00 €/Tag/Mann), Reisekosten (30,00 €/Std./Mann), Übernachtung (120,00 €/Tag/Mann), Fahrzeug (0,50 €/km)

4. Erschwernis-, Gefahren- und andere Zulagen werden nach Tarif berechnet. Tarifliche Lohn- und Gehaltsänderungen können die Preise beeinflussen.

5. Wenn keine Pauschalpreise vereinbart wurden und die Arbeiten auf Regie abgerechnet werden, gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten und Leistungen des Montagepersonals auf den Stundenzetteln zu bestätigen.
  • Die aufgelaufenen Montagekosten werden auf Grundlage der bestätigten Stunden in Rechnung gestellt.
  • Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzüge fällig.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen.
  • Freiwillige Leistungen des Auftraggebers (z. B. Unterkunft oder Verpflegung) werden nur berücksichtigt, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungsbedingungen:

  • Für Unternehmer (B2B): Die Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß dem individuellen Angebot und sind darin festgelegt.
  • Für Verbraucher (B2C): Zahlungen sind entweder innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder binnen 30 Tagen zu leisten.

2. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Unternehmern gegenüber behalten wir uns vor, darüberhinausgehende Verzugsschäden geltend zu machen.

 

§ 5 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse.
  2. Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Materialengpässe) verlängern die Frist entsprechend. Über Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert.

 

§ 6 Montagebedingungen

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Montage erfüllt und alle notwendigen Genehmigungen eingeholt sind. Verzögerungen durch unzureichende Vorbereitung gehen zu seinen Lasten. Weitere Pflichten:

  • Bereitstellung von Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung, notwendigen Anschlüssen, Hilfskräften, Werkzeugen und verschließbaren Räumen.
  • Abschluss aller Vorarbeiten (z.B. Erd-, Bau-, Installationsarbeiten).
  • Transport und Schutz der Montageteile sowie Befolgung von Arbeitssicherheitsanweisungen.

2. Sofern der Kunde eine Montage oder Inbetriebnahme der Produkte (z.B. PV-Anlagen, Parkleitsysteme, Gaswarntechnik) beauftragt hat, wird die Ausführung entsprechend der vereinbarten Termine durchgeführt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen vor Ort bereitzustellen (Stromanschlüsse, Zugänglichkeit etc.).

3. Sofern die Inbetriebnahme einer anmeldepflichtigen Anlage oder anmeldepflichtigen Geräts durch Volta erfolgt, bieten wir dies beim zuständigen Netzbetreiber an. Diese Dienstleistung ist auf das Einzugsgebiet des Bayernwerks als Verteilnetzbetreiber sowie einen Umkreis von 100 km um 94060 Pocking begrenzt.

4. Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Volta haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen.

5. Nach Abschluss der Montage sind die Arbeiten durch den Kunden innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen. Ohne Beanstandung gelten die Arbeiten als stillschweigend abgenommen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Unternehmern bleibt die Ware unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

 

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
  2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns, die VOLTA GmbH, Würdinger Straße 27a, 94060 Pocking, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
  3. Im Falle eines Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn die VOLTA GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung beginnen.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Im Falle eines Mangels leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB)..

 

§ 10 Haftung

  1. Für Schadensersatzansprüche haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
  3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

§ 11 Verjährung

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  2. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Schadensersatzansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.